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Neue Fristen für Gehölzschnitt PDF Drucken E-Mail

Ab 2010 gelten neue Fristen für Gehölz- und Röhrichtschnitt

Danach ist es künftig verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grünflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom

1. März bis zum 30. September

abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Diese Regelung tritt mit dem 1. März 2010 in Kraft

 
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