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Seit dem 01.12.2009 können Kraftfahrzeuge in der Amtsverwaltung um- oder abgemeldet werden.

 

Die Ummeldung von Kraftfahrzeugen kann durch die Mitarbeiterinnen Frau Teegen und Frau Oppermann im Meldeamt erledigt werden, wenn der Kraftfahrzeuginhaber innerhalb des Kreises Segeberg umzieht und daher die Adresse im Fahrzeugschein geändert werden muss.


Mitzubringen sind

  • der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und
  • der Personalausweis.

Die Gebühr für die Ummeldung beträgt 10,70 €.

 

Für die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Fahrzeugschein und
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • in der Regel 2 Kennzeichen (Ausnahme KRAD, L-KRAD, Anhänger)

Die Gebühr für die Abmeldung beträgt 5,60 €.

 

Hinweis:

Den Service der Ab- und Ummeldung kann jeder aus dem Kreis Segeberg in Anspruch nehmen, nicht nur Einwohner der 14 amtsangehörigen Gemeinden, sondern beispielsweise auch Bad Bramstedter und Lentföhrdener.

Neuanmeldungen sind allerdings nicht möglich.

Wer ein Kraftfahrzeug neu zulassen will oder aus einem anderen Kreis zuzieht, muss einen neuen Kraftfahrzeugschein beantragen. Dieses ist weiterhin nur über die Zulassungsbehörde in Bad Segeberg oder Norderstedt möglich.


 

 
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