Holsteiner Auenland         

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Auszug - Einwohnerfragestunde Teil 1  

20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen
 
Wortprotokoll

  1. Herr Kuhrt spricht den Weg zwischen der Grundschule in Hitzhusen und der Schulstraße an. Es ist (war) ein Abkürzungsweg zur Schule für die Kinder aus der Aukampsiedlung und ein Wanderweg, um von der Schulstraße über das Schulgelände in die Straße Hohe Luft zu gelangen (es soll ein Teil des „Kirchensteiges“ sein).

Seit einiger Zeit ist der Weg nun gesperrt und kann nicht mehr genutzt werden. Herr Kuhrt äußert seinen Unmut hierüber.

Frau Bürgermeisterin Peschel erläutert, dass der jahrelang ausgetretene Trampelpfad tatsächlich gesperrt wurde. Der Weg ist nun ca. 10 m Richtung Osten verschoben worden und als Trampelpfad bislang gestaltet entlang des Geländeabbruchs zur Auwiese. Hierfür wird allerdings keine Maschine eingesetzt, die den Weg herstellt, denn es soll weiterhin ein Trampelpfad bleiben.

Hintergrund bzw. Auslöser hierfür ist der Anbau der Mensa an der Grundschule. Durch den Mensabau wurde mindestens 200 m² der Spielfläche auf dem Schulgelände genommen. In der Folge daraus wurde die Spielfläche verändert und es wird durch den Schulverband als Träger der Grundschule ein Niedrigseilklettergarten unter Einbeziehung des sog. Schulwaldes installiert.

Der über das Schulgelände (Eigentümer: Schulverband) verlaufende Trampelpfad wurde auch von Hundebesitzern zum Gassigang benutzt – auch während der Unterrichts- und Ganztagszeiten, obwohl Hunde auf dem Schulgelände allgemein nicht erlaubt sind.

Der Trampelpfad wird nun ein wenig verlegt (ca 10 m) an die Abbruchkante Richtung Aukamp. Dieser neue Trampelpfad ist noch nicht so gut in der Natur zu erkennen, wahrscheinlich weil er noch nicht so oft genutzt wurde.

 

  1. Herr Gerd Schmidt fragt, ob es bei dem Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschüsse eine Zusammenfassung der Arbeit der letzten 5 Jahre gibt. Er wäre sehr an der Nennung der 3-4 Highlights interessiert.

Bürgermeisterin Peschel erklärt, dass es heute eine „ganz normale“ Gemeindevertretersitzung ist. Auf die Nennung der Highlights ist sie nicht vorbereitet.

Es wird eine Verabschiedung der ausscheidenden Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder am 16.05.2018 stattfinden, in der man sicherlich auf das eine oder andere hinweisen wird.

 

  1. Herr Kuhrt spricht den Ginsterweg / Weg am Reh (von Glückstädter Straße kommend in Richtung Hoffeldweg fahrend) an, wo seitens der Gemeinde Hitzhusen Grabenräumung durchgeführt wurde und nun die ganzen Stubben auf der gegenüberliegenden Wegeseite abgelagert sind.

Bürgermeisterin Peschel erläutert, dass die Gemeinde Hitzhusen den Wege-Seiten-Graben geräumt hat, damit die Entwässerung der Wege und Flächen erfolgen kann. Der Graben war stark verwachsen, so dass die wilden Weidenstubben entfernt wurden. Diese wurden zunächst auf der jeweils gegenüberliegenden Wegeseite zwischengelagert. Sobald diese abgetrocknet sind, werden sie auf die gemeindliche Lagerfläche an der Glückstädter Straße verbracht.

Insofern wird es noch eine gewisse Zeit zu optischen Beeinträchtigungen kommen.

 

Herr Kuhrt spricht weiterhin die Schädigungen der Natur auf den landwirtschaftlichen Flächen an.

Hierfür ist die Gemeinde Hitzhusen nicht verantwortlich.

 

  1. Gemeindevertreter Herr Ahle kommt (etwas verspätet) zur Sitzung. Ab 19:50 Uhr TOP 2 Nr. 3 nimmt er nun an der Sitzung teil.

 

  1. Herr Martin Wagner äert seinen Unmut darüber, dass der unter Punkt 3 benannte Graben durch die Gemeinde geräumt wurde, er aber seinen Graben am Brookhornweg selber sauber gemacht hat.

rgermeisterin Peschel erwidert, dass Sie den Fall nicht kennt und wenn Herr Wagner ihr mehr Details an die Hand gibt, könnte der Fall untersucht werden. Ob eine Gleichartigkeit vorliegt oder nicht, kann jetzt spontan nicht ermittelt werden.

 

Ergebnisprotokoll-Nr. 2018/20/02.5

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