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Auszug - F 7 - Beratung und evtl. Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hitzhusen - Aufstellungsbeschluss -  

2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen
VO/06/2018/135 F 7 - Beratung und evtl. Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hitzhusen - Aufstellungsbeschluss -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

1. 

bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 7. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „dlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel" folgende Änderungen der Planung vorsieht:

 

Ausweisung von Wohnbebauung

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro:

 

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgehrt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

12

dagegen

---

Enthaltungen

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