Holsteiner Auenland         

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Auszug - Einwohnerfragestunde Teil 2  

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen
 
Wortprotokoll

17.1 Herr Martin Wagner fragt, ob in Bezug auf das neue Baugebiet die Pumpe für das Abwasser ausreichend ist und ob die Erweiterung des Kindergartens auch mit berücksichtigt wird.

rgermeisterin Peschel erklärt, dass diese Punkte schon auf der Agenda für die Bauleitplanung stehen. Sie regt an, dass weitere Gedanken gerne bei ihr gemeldet werden können.

 

17.2 Herr Jörn Hamer fragt, wann die neue Heizung im Feuerwehrhaus kommt.

Hierzu erläutert Ulf-Claews Radbruch, dass sich der Bau- und Planungsausschuss hiermit befasst hat. Die Überlegungen, ob ein neues Feuerwehrhaus gebaut oder das bestehende Gebäude saniert wird sind noch nicht abgeschlossen. In diesem Jahr wird es aber noch keine neue Heizung geben. Dies war auch mit dem Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen besprochen worden.

 

17.3. Herr Jörn Hamer und Herr Torsten Ehlers fragen, ob es in Bezug auf die Beteiligung bzw. den Erwerb von weiteren Aktien der SH-Netz AG Treuepflichten der Gemeinde Hitzhusen gibt.

Weiterhin wird gefragt, ob es eine garantierte Auszahlungsquote gibt, wenn die Aktienpakete zurück gegeben werden sollen. Es wird auf die Fälle Prokon oder HSH Nordbank hingewiesen, bei denen es auch zu Beginn unwahrscheinlich eingestuft wurde, dass die Aktionäre das eingebrachte Geld nicht zurück bekommen. Diese Frage stellt sich besonders dann, wenn in ein paar Jahren die Aktien zurück gegeben werden (sollen).

Herr Gemeindevertreter Dirk Mewes weist darauf hin, dass das Risiko gleich Null zu bewerten ist.

Hieran schließt sich eine ergebnisoffene Diskussion an.

Herr Gemeindevertreter Ulf-Clawes Radbruch beantragt die namentliche Nennung bei der Abstimmung unter TOP 10. Laut Herrn Mewes hätte dies jedoch schon vor der Abstimmung beantragt werden müssen. Eine namentliche Nennung ist nun nicht mehr möglich.

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