Holsteiner Auenland         

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Auszug - Stellungnahme zur Teilaufstellung des Regionalplanes zum Sachthema Windenergie  

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemeindevertreter Ulf-Clawes Radbruch und Christian Freudenthal verlassen wegen Befangenheit den Sitzungsraum. Sie nehmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

rgermeisterin Peschel erläutert, dass eine Vorrangfläche (PR3 _ SEG _ 032) aufgenommen wurde.

Die Gemeinde ist aufgefordert, zur Teilfortschreibung des Regionalplanes (und damit unter anderem auch zu dieser Fläche) eine Stellungnahme abzugeben.

Die Gemeinde Hitzhusen hatte seinerzeit zur ersten Teilfortschreibung eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Mittlerweile haben sich jedoch die rechtlichen Grundlagen geändert. Außerdem besteht die Gemeindevertretzung Hitzhusen zwischenzeitlich aus anderen Personen, so dass aus vielerlei Gründen nicht mehr nur die alte Stellungnahme mit einem aktualisierten Datum versehen werden kann.

 

Zunächst wird darüber beschlossen, ob die Gemeindevertretung für die Ausweisung von Windeignungsflächen an diesem Standort (PR3 SEG 032) ist.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

---

dagegen

9

Enthaltungen

1

 

Da die Gemeindevertretung somit gegen eine Ausweisung von Windeignungsflächen an dieser Stelle (PR3-SEG-032) ist, muss eine Stellungnahme ausgearbeitet werden, die bis zum 03. Januar 2019 abgegeben werden muss. Für die Ausarbeitung dieser (ablehnenden) Stellungnahme wird die Gemeinde anwaltlich beraten von Herrn Dr. Johannes Badenhop aus der Rechtsanwälte Partnerschaft mbH Brock Müller Ziegenbein, Kiel,

Die Themen für die Stellungnahme sollen abgestimmt werden mit den ebenfalls betroffenen Gemeinde Föhrden-Barl und Weddelbrook und dem Verein Lebenswertes Auenland e.V. und anderen Ideengebern.

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Hitzhusen wird ermächtigt, eine ablehnende Stellungnahme abzugeben für die Gemeinde zu dem Plangebiet PR 3 SEG 032 unter fachlicher Begleitung des Fachanwaltes Dr. Badenhop aus der Rechtsanwälte Partnerschaft mbH Brock Müller Ziegenbein, Kiel, in Abstimmung der Themen für die Stellungnahme mit den ebenfalls betroffenen Gemeinde Föhrden-Barl und Weddelbrook, dem Verein Lebenswertes Auenland e.V. und anderen Ideengebern.

 

Ergebnisprotokoll-Nr. 2018/03/16


 


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

---

Enthaltungen

1

 

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