Auszug - Pflegemaßnahmen einer gemeindlichen Mischwaldfläche
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Bürgermeisterin Peschel begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Thomann von der Unteren Forstbehörde und Herrn Koch von der Forstbetriebsgemeinschaft.
Herr Thomann berichtet von dem Auslöser, der die Gemeinde nun bewegt, sich um die gemeindeeigene Waldfläche zu kümmern. Es lag eine Bauanfrage vor für ein Wohngebäude im benachbarten Baugebiet. Sofern eine Bauanfrage (egal ob Bauvoranfrage oder Bauantrag) vorliegt und Wald in der Nähe ist, wird von der Bauaufsichtsbehörde auch die Untere Forstbehörde aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. So auch in diesem Fall.
Der regelmäßige Waldabstand von 30 Metern wurde nicht eingehalten, so dass die Forstbehörde aus diesem Grund eine negative Stellungnahme abgeben musste. Nach den Vorschriften des Landeswaldgesetzes hat die Forstbehörde keine Möglichkeit, das Einvernehmen zu erteilen. Ausnahmekriterien lagen nicht vor. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet nach Abwägung aller Stellungnahmen, ob eine Baugenehmigung erteilt werden kann oder nicht.
Hierdurch ausgelöst ist der Gemeinde Hitzhusen bewusst geworden, dass sie sich um ihre eigenen Grundstücke / Liegenschaften / Waldflächen etc. kümmern muss.
Hierzu gehört auch, die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, Einhaltung der Grenzen (Straßenreinigungssatzung, Bewuchs ragt über die Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum) und die Hege und Pflege des Waldes. Um dies fachgerecht durchzuführen, soll die Forstbetriebsgemeinschaft die Hege und Pflege (Durchforstung/ Läuterung) durchführen. Die Forstbetriebsgemeinschaft stimmt die von der Gemeinde Hitzhusen gewünschten Maßnahmen mit der Unteren Forstbehörde ab.
Herr Thomann von der Unteren Forstbehörde erläutert, dass die Pflegemaßnahmen, die die Gemeinde durchführen möchte zwar für den Wald richtig und wichtig sind. Zu einer Änderung der Stellungnahme für das gewünschte Bauvorhaben führt die Maßnahme jedoch nicht. Lediglich ein freier Waldabstand ggf. mit einer grundbuchlichen Absicherung, dass in dem Abstandsbereich kein Wald mehr entsteht, würde zu einer anderen Beurteilung führen. Dies ist jedoch nicht Absicht der Gemeinde Hitzhusen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der unverzüglichen Läuterung (Durchforstung) der Waldrandzone und des Waldstücks (Flur 7 Flurstück 20/1 der Gemarkung Hitzhusen) in Absprache mit der Forstbehörde nach Vorgaben des Landeswaldgesetzes durch die Forstbetriebsgemeinschaft zu.
Eine grundbuchliche Eintragung ist nicht Gegenstand des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 12 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |