Auszug - Aufgabenübertragung der Wasserrettung auf die Freiwllige Feuerwehr
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufgrund der Aufgabenübertragung der Wasserrettung im Rahmen des Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetzes für die Hilfeleistung bei Unfällen durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag mit Wirkung vom 01.01.2021 auf die Gemeinden (Weisungsaufgabe) bzw. bei amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt, diese Aufgabe durch das Amt aber nur in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und ihren Feuerwehren sowie mit Wasserrettungsorganisationen gewährleistet werden kann, beschließt die Gemeinde, die Aufgabe der Wasserrettung auf die örtliche Feuerwehr in Kooperation mit dem DLRG zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |