Auszug - B 3 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet "Dorfstraße, Teilbereich Hauptstraße, Teilbereich Meinhop"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
1. Für das Gebiet „Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23 , Meinhop“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Festlegung der Bebauungsregelungen für den Innenbereich zum Erhalt der dörflichen Struktur
Es soll ein Verfahren nach § 13 A BauGB (B-Plan der Innenentwicklung) durchgeführt werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
Fachdienst 61.00 -
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.
Die Gemeinde möchte die frühzeitige Beteiligung trotzdem durchführen.
6. Die Gemeinde Hagen hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für
Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.
Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |