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Auszug - B3 VÄ - Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet "Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhop"  

16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Hagen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:39 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hagen
Ort: Hitzhusener Str. 20 b, 24576 Hagen
VO/05/2022/127 B3 VÄ - Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet "Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhop"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hagen hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhoop“ den Bebauungsplan Nr. 3 aufzustellen.

Um die Planungsabsichten der Gemeinde Hagen für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 zu sichern, kann die Gemeinde - nach dem Aufstellungsbeschluss- eine Veränderungssperre beschließen.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.

 

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§16 Abs. 2 BauGB).

 

Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.

 

Die Gemeinde Hagen beschließt folgende Satzung:

siehe Anlage

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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