Auszug - Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeisterin Claudia Peschel verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum, da sie im Vorstand des VfL Hitzhusen ist. Sie nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 16.01.2014, mit Wirkung vom 01.01.2014 von 2,05 € auf 2,50 € pro Übungsleiterstunde anzupassen.
Weiterhin gewährt die Gemeinde Hitzhusen ebenfalls die anteilige Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsleiter im Erwachsenenbereich.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |