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Auszug - Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 09.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:14 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Forsthaus Hitzhusen
Ort: Hauptstraße 18, 24576 Hitzhusen
VO/06/2014/057 Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirsten Laudenbach
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Laudenbach, Kirsten
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


rgermeisterin Claudia Peschel verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum, da sie im Vorstand des VfL Hitzhusen ist. Sie nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie  des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 16.01.2014, mit Wirkung vom 01.01.2014 von 2,05 € auf 2,50 € pro Übungsleiterstunde anzupassen.

Weiterhin gewährt die Gemeinde Hitzhusen ebenfalls die anteilige Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsleiter im Erwachsenenbereich.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

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Enthaltungen

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