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Auszug - Beschluss über die Satzung der Gemeinde Hitzhusen, Kreis Segeberg über die Erhebung einer Hundesteuer  

7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:13 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen
VO/06/2014/060 Beschluss über die Satzung der Gemeinde Hitzhusen, Kreis Segeberg über die Erhebung einer Hundesteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Regine Suhr
Federführend:Fachbereich III Bearbeiter/-in: Suhr, Regine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu ergänzt Herr Wiese, dass die Hundesteuer die letzten 20 Jahre nicht erhöht wurde. Bei der letzten Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes wurde dies jedoch bemängelt. Dementsprechend passt die Gemeinde ihre Hunde nun den Hundesteuersätzen der amtsangehörigen Gemeinden an und liegt dennoch noch günstiger, als andere Gemeinden. Jeder Hund kostet nun im Jahr 50 €. Die sogenannten Gefahrhunde kosten im Jahr 500 €.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer ab 01.01.2015 zu (Wortlaut siehe Anlage).

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hundesteuersatzung Hitzhusen (193 KB)      
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