Auszug - Beauftragung Ingenieurvertrag nach HOAI für Lph. 1-3 zur Sanierung Feuerwehrhaus
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Um eine optimale bauliche Lösung konkreter bewerten zu können, muss zunächst eine Vorplanung des kompletten Objektes einschl.:
-einer Beurteilung der statischen Belange,
-der Berücksichtigung des Brandschutzes,
-sowie eines kompletten Aufmaßes des Gebäudes im Ist-Zustand
durch ein Ingenieurbüro erfolgen.
Hiermit wird beschlossen, z.B. das Ingenieurbüro Gebrüder Schmidt aus Segeberg oder andere mit der Ausführung der Leistungsphasen 1-3 der HOAI im Rahmen eines Ingenieurvertrages zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |