Auszug - Änderung der Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Hitzhusen tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit der Änderung des Brandschutzgesetzes zum 01.01.2015 besteht nunmehr die Möglichkeit, dass in die Gemeindewehrführung, bestehend aus dem Wehrführer und dessen Stellvertreter, nunmehr mit vorheriger Zustimmung der Gemeindevertretung weitere Stellvertreter gewählt werden können. Daraufhin hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.11.2015 aufgrund eines Antrages der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen hierüber beraten und der Einführung eines 2. stellvertretenden Wehrführers zugestimmt. Daraufhin wurde eine Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen einberufen, die am 12.02.2016 stattfand, in welcher der Feuerwehrkamerad Falk Holste zum 2. stellvertretenden Wehrführer gewählt wurde.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der 2. stellvertretende Wehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100% der EntschVOfF (§ 5 Abs. 1 Entschädigungssatzung) sowie eine Reinigungspauschale für das Kleidergeld in Höhe von 100% der EntschVOfF (§ 5 Abs. 3 Entschädigungssatzung) erhält.
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde ist durch einen 1. Nachtrag entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |