Holsteiner Auenland         

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Auszug - B 03 1.Änd - Satzungsbeschluss über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 - für das Gebiet "Aukampsiedlung"   

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen
VO/06/2016/095 B 03 1.Änd - Satzungsbeschlussbeschluss über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 - für das Gebiet "Aukampsiedlung"

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschluss über

die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 - r das Gebiet „Aukampsiedlung

nach § 10 BauGB

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 - der Gemeinde Hitzhusenr das Gebiet „Aukampsiedlung

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hitzhusen am 18.08.2016  mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hitzhusen vom 18.08.2016, TOP 8

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hitzhusen

 

die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 - der Gemeinde Hitzhusenr das Gebiet „Aukampsiedlung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgende Gemeindevertreterin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Anja Kühl


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

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Enthaltungen

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