Auszug - B 03 1.Änd - Satzungsbeschluss über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 - für das Gebiet "Aukampsiedlung"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Satzungsbeschluss über
die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 - für das Gebiet „Aukampsiedlung“
nach § 10 BauGB
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 - der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „Aukampsiedlung“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hitzhusen am 18.08.2016 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hitzhusen vom 18.08.2016, TOP 8 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hitzhusen
die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 - der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „Aukampsiedlung“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgende Gemeindevertreterin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Anja Kühl
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |