Auszug - Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufgrund des neu eingefügten § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren wird der Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hitzhusen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen entsprechend der Mustersatzung, veröffentlicht im Amtsblatt Schl.-H. S. 895 am 26.09.2016, beschlossen.
Hierzu ergehen folgende Beschlüsse:
1.Die Wertgrenze gemäß § 3 über die Annahme einer Zuwendung an die Kameradschaftskasse, bis zu deren Höhe der Wehrvorstand entscheidet, wird auf 500,00 EUR festgelegt.
2. Der Höchstbetrag gemäß § 7 Abs. 7 für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, über deren Leistung die Wehrführung bestimmt, wird auf 2.000,00 EUR festgelegt.
3. Der Höchstbetrag gemäß § 9 Abs. 2 für die Entscheidung der Wehrführung über die Verwendung der im Einnahme- und Ausgabeplan veranschlagten Ausgaben wird auf 10.000,00 EUR festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |