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Auszug - Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr  

9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Hagen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:19 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hagen
Ort: Hitzhusener Str. 20 b, 24576 Hagen
VO/05/2016/081 Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufgrund des neu eingefügten § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren  wird der Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hagen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hagen entsprechend der Mustersatzung, veröffentlicht im Amtsblatt Schl.-H. S. 895 am 26.09.2016, beschlossen.

Hierzu ergehen folgende Beschlüsse:

1.Die Wertgrenze gemäß § 3 über die Annahme einer Zuwendung an die Kameradschaftskasse, bis zu deren Höhe der Wehrvorstand entscheidet, wird auf 1.000EUR festgelegt. 

2. Der Höchstbetrag gemäß § 7 Abs. 7 für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, über deren Leistung die Wehrführung bestimmt, wird auf 2.000 EUR festgelegt.

3. Der Höchstbetrag gemäß  § 9 Abs. 2 für die Entscheidung der Wehrführung über die Verwendung der im Einnahme- und Ausgabeplan veranschlagten Ausgaben wird auf 2.000 EUR festgelegt:

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

4

dagegen

1

Enthaltungen

1

 

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