Vorlage - VO/06/2016/080
|
|
Sachverhalt:
Mit der Änderung der Brandschutzgesetzes zum 01.01.2015 besteht nunmehr die Möglichkeit, dass in die Gemeindewehrführung, bestehend aus dem Wehrführer und dessen Stellvertreter, nunmehr mit vorheriger Zustimmung der Gemeindevertretung weitere Stellvertreter gewählt werden können. Daraufhin hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.11.2015 aufgrund eines Antrages der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen hierüber beraten und der Einführung eines 2. stellvertretenden Wehrführers zugestimmt. Daraufhin wurde eine Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen einberufen, die am 12.02.2016 stattfand, in welcher der Feuerwehrkamerad Falk Holste zum 2. stellvertretenden Wehrführer gewählt wurde..
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung Hitzhusen vom 24.11.2015 zur Wahl eines 2. stellvertretenden Wehrführers und der während der Mitgliederversammlung am 12.02.2016 der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen durchgeführten Wahl bestätigt die Gemeindevertretung die Wahl des Herrn Falk Holste zum 2. stellvertretenden Wehrführer mit sofortiger Wirkung für die Dauer von 6 Jahren.
Frau Bürgermeisterin Peschel nimmt die Ernennung des Herrn Falk Holste zum 2. stellvertretenden Wehrführer vor und verliest die Niederschrift über die Vereidigung. Anschließend händigt Frau Bürgermeisterin Peschel die Ernennungsurkunde aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-12-02 Wahlniederschaft Wahl 2. stellv. Wehrführer Falk Holste (39 KB) |