Vorlage - VO/06/2016/084
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hitzhusen hat am 21.01.2016 den Grundsatzbeschluss gefasst, den B-Plan-Nr. 3 (Aukamp) aufzuheben. Es war jedoch beschlossen, dass die Gemeindevertretung vor der Aufhebung noch darüber berät, ob eine Aufhebung notwendig ist oder aber eine vereinfachte Änderung des bestehenden B-Planes ausreicht, um die Planungsziele (Anpassung der Bebauungsmöglichkeiten) zu erreichen.
Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss vom 21.001.2016 TOP 6 (VO/06/2015/069) auf. Begründung: Die Planungsziele der Gemeinde lassen sich mit der Aufhebung des B-Planes Nr. 3 (Aukamp) nicht verwirklichen.
Die Ziele der Gemeinde lassen sich mit einer vereinfachten Änderung des B-Planes erreichen.
Insofern fasst die Gemeinde Hitzhusen den Beschluss,
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Beschluss:
bei Änderung eines Bebauungsplanes:
Der Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „Aukampsiedlung“ soll wie folgt geändert werden:
Anpassung der Bebauungsmöglichkeiten
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 –
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.
Oder falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind:
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, weil …/ wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
- Die Kosten für die Änderung des B-Planes sind vom Verursacher der Änderung zu tragen. Hierüber ist eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Anja Kühl und Jörg Biel
Jahr/Sitzungs-Nr. + TOP | zu erledigen durch | zu erledigen bis | Rückmeldung an | Anmerkungen |
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An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: