Vorlage - VO/06/2016/089
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Hitzhusen leitet ihr Schmutzwasser in das Klärwerk nach Bad Bramstedt ein. Die Stadt Bad Bramstedt hat bereits seit längerem ihre Abwassersatzung dahingehend erweitert, dass sie in einer Anlage zu § 6 (Begrenzung des Benutzungsrechts) detailliert aufzählt, welche Richtwerte eingehalten werden müssen und welche Schmutzfrachter eingeleitet werden dürfen.
Die Satzungserweiterung ist in die Abwassersatzung der Gemeinde aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Nach Erläuterungen von Protokollführer Hadeler beschließt die Gemeindevertretung die 1. Nachtragssatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hitzhusen (Wortlaut siehe Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Nachtrag Abwassersatzung (33 KB) | (74 KB) | |||
2 | Anlage 1 zu § 6 Abwassersatzung (neu überarbeitet) (36 KB) | (72 KB) |