Vorlage - VO/06/2016/092
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Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 5.3 des vorliegenden Planungserlasses vom 02.02.2016 wird angeregt, dass die Gemeinden zur Wahrung ihrer Interessen sog. informelle Planungskonzepte erstellen. Insbesondere für Gemeinden, die bisher Windkraft abgelehnt hatten, wird es entscheidend darauf ankommen, der Landesplanung ausführliche Hinweise zur Berücksichtigung der im Planungserlass vom 23.06.2015 enthaltenen Abwägungskriterien für das Gemeindegebiet zu geben. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird die Landesplanung nur durch Anwendung dieser Abwägungskriterien noch in der Lage sein, eine den Zielsetzungen der Gemeinde gleichkommende Berücksichtigung des Gemeindegebietes im Ergebnis zu erreichen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, das im Entwurf vorliegende Planungskonzept an die Landesplanung weiterzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: