Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/05/2016/074  

Betreff: Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07.05.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hagen Entscheidung
12.12.2016 
9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Durchführung der bevorstehenden Landtagswahl am 07. Mai 2017 hat jede Gemeinde mindestens ein Wahllokal zu bestimmen und für jedes Wahllokal einen Wahlvorstand zu bestimmen.

Wahlvorstand:

Der Wahlvorstand besteht aus mindestens 6 Personen, sodass eine Aufteilung in 2 Schichten am Wahltag möglich ist. Bei der Zahl der Mitglieder des Wahlvorstandes haben die Erfahrungen der letzten Wahlen gezeigt, dass bei einer höheren Mitgliederzahl des Wahlvorstandes die Dauer der Wahlergebnisfeststellung verkürzt werden kann. Folgende Personen sind mindestens zu bestimmen:

  1. Wahlvorsteher/in
  2. Stellv. Wahlvorsteher/in
  3. Schriftführer/in
  4. Stellv. Schriftführer/in
  5. Beisitzer/in
  6. Beisitzer/in

Sofern am Wahltag in 3 Schichten gearbeitet werden soll, sind zusätzlich folgende Personen zu benennen:

    2. stellv. Wahlvorsteher/in

    2. stellv. Schriftführer/in

    Beisitzer/in

 

Zusätzlich zu diesen Personen sind mindestens 4 Ersatzmitglieder zu benennen, da die Erfahrungen aus den vorangegangenen Wahlen ergeben haben, dass aufgrund oftmals kurzfristiger Absagen bei der Einberufung der Mitglieder des Wahlvorstandes es häufig zu Problemen bei der Besetzung des Wahlvorstandes kommt. So wird gewährleistet, dass schnellstmöglich Ersatzmitglieder einberufen werden können.

 

Bei der Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

 

Die von der Gemeinde benannten Personen werden vom Amt einberufen, d.h. über die ehrenamtliche Tätigkeit am Wahltag informiert. Zusätzlich findet in der Amtsverwaltung am Donnerstagabend vor der Wahl (04.05.2017) eine Schulung der Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/in statt. 

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, Vorschläge für die Bildung mindestens eines Wahlvorstandes für die Landtagswahl zu machen. Bei der Auswahl der Wahlhelfer könnte es vorteilhaft sein, als Wahlvorsteher/in oder Schriftführer/in Personen zu benennen, die bereits Erfahrungen aus vorangegangenen Wahlen haben, als Beisitzer/innen auch jüngere Personen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt (wahlberechtigt) sind (z.B. Schüler, Abiturenten, Studenten, Auszubildende) einzubeziehen, die oftmals sehr engagiert sind und so eine gute Chance haben, hinter die Kulissen einer solchen Wahl zu schauen und aktiv mitzuwirken.

 

Die Wahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld (Aufwandsentschädigung) in Höhe von voraussichtlich 30 EURO, das den Wahlhelfern am Wahltag bar ausgezahlt wird.

 

Wahllokal:

Des Weiteren wird um Bestimmung mindestens eines Wahllokales für die Landtagswahl gebeten, das möglichst barrierefrei sein soll, ansonsten barrierefrei herzurichten ist. Sofern nicht nur ein Wahllokal bestimmt wird, ist zusätzlich die Einteilung der jeweiligen Straßen zum jeweiligen Wahllokal zu benennen.

 

Die Einberufung der Mitglieder des Wahlvorstandes erfolgt Anfang Februar 2017.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Wahlvorstand:

Zur Berufung in den Wahlvorstand anlässlich der Landtagswahl am 07. Mai 2017 werden vorgeschlagen.

  1. Wahlvorsteher/in:
  2. Stellv. Wahlvorsteher/in
  3. Schriftführer/in
  4. Stellv. Schriftführer/in
  5. Beisitzer/in
  6. Beisitzer

Ersatzmitglieder:

1. Ersatzperson

2. Ersatzperson

3. Ersatzperson

4. Ersatzperson

 

Bei Durchführung von 3 Schichten zusätzlich:

2. stellv. Wahlvorsteher/in

2. stellv. Schriftführer/in

Beisitzer/in

 

b)      Wahllokal

Zum Wahllokal für die Europawahl wird folgendes Wahllokal bestimmt / werden folgende Wahllokale bestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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