Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/06/2017/121  

Betreff: Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 24.09.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen Entscheidung
18.05.2017 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Durchführung der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 hat jede Gemeinde mindestens ein Wahllokal zu bestimmen und für jedes Wahllokal einen Wahlvorstand zu bestimmen.

 

Wahlvorstand:

Der Wahlvorstand besteht aus mindestens 6 Personen. Das Wahllokal muss zu jeder Zeit mit mindestens 3 Mitgliedern des Wahlvorstands besetzt sein. Somit ist  eine Aufteilung in 2 (oder auch 3) Schichten am Wahltag möglich ist.

 

Bei der Aufteilung in 2 Schichten müssen mindestens 6 Personen (bei 3 Schichten mindestens 9 Personen) in den Wahlvorstand einberufen werden.

 

Bei der Zahl der Mitglieder des Wahlvorstandes haben die Erfahrungen der letzten Wahlen gezeigt, dass bei einer höheren Mitgliederzahl des Wahlvorstandes die Dauer der Wahlergebnisfeststellung verkürzt werden kann. Folgende Personen sind mindestens zu bestimmen:

  1. Wahlvorsteher/in
  2. Stellv. Wahlvorsteher/in
  3. Schriftführer/in
  4. Stellv. Schriftführer/in
  5. Beisitzer/in
  6. Beisitzer/in

 

Sofern am Wahltag in 3 Schichten gearbeitet werden soll, sind folgende Personen zu benennen:

  1. Wahlvorsteher/in
  2. 1. Stellv. Wahlvorsteher/in
  3. 2. Stellv. Wahlvorsteher/in
  4. Schriftführer/in
  5. 1. Stellv. Schriftführer/in
  6. 2. Stellv. Schriftführer/in
  7. Beisitzer/in
  8. Beisitzer/in
  9. Beisitzer/in

 

 

Zusätzlich zu diesen Personen sind mindestens 4 Ersatzmitglieder zu benennen, da die Erfahrungen aus den vorangegangenen Wahlen ergeben haben, dass aufgrund vermehrter und auch kurzfristiger Absagen es häufig zu Problemen bei der Besetzung des Wahlvorstandes kommt. So wird gewährleistet, dass schnellstmöglich Ersatzmitglieder einberufen werden können.

 

  1. Ersatzperson
  2. Ersatzperson
  3. Ersatzperson
  4. Ersatzperson

 

Bei der Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

 

Die von der Gemeinde benannten Personen werden vom Amt einberufen, d.h. über die ehrenamtliche Tätigkeit am Wahltag informiert. Zusätzlich findet in der Amtsverwaltung am Donnerstagabend vor der Wahl (21.09.2017) eine Schulung der Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/in statt. 

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, Vorschläge für die Bildung mindestens eines Wahlvorstandes für die Bundestagswahl zu machen.

In den Wahlvorstand dürfen nur Personen berufen werden, die zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind (§ 12 Bundeswahlgesetz: alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltage

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Betreute oder durch Richterspruch).

 

Bei der Auswahl der Wahlhelfer könnte es vorteilhaft sein, als Wahlvorsteher/in oder Schriftführer/in Personen zu benennen, die bereits Erfahrungen aus vorangegangenen Wahlen haben, als Beisitzer/innen auch jüngere Personen, die die obigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen (z.B. Schüler, Abiturenten, Studenten, Auszubildende), einzubeziehen, die oftmals sehr engagiert sind und so eine gute Chance haben, hinter die Kulissen einer solchen Wahl zu schauen und aktiv mitzuwirken.

 

Die Wahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld (Aufwandsentschädigung) in Höhe von voraussichtlich 25 EURO, Wahlvorsteher/innen 35 EURO, das den Wahlhelfern am Wahltag bar ausgezahlt wird.

 

Wahllokal:

Des Weiteren wird um Bestimmung mindestens eines Wahllokales für die Bundestagswahl gebeten, das möglichst barrierefrei sein soll, ansonsten barrierefrei herzurichten ist. Sofern nicht nur ein Wahllokal bestimmt wird, ist zusätzlich die Einteilung der jeweiligen Straßen zum jeweiligen Wahllokal zu benennen.

 

Die Einberufung der Mitglieder des Wahlvorstandes erfolgt Anfang Juli 2017.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Wahlvorstand

Zur Berufung in den Wahlvorstand anlässlich der Bundestagswahl am 24. September 2017 werden vorgeschlagen.

 

(bei Einteilung in 2 Schichten):

 

  1. Wahlvorsteher/in:
  2. Stellv. Wahlvorsteher/in
  3. Schriftführer/in
  4. Stellv. Schriftführer/in
  5. Beisitzer/in
  6. Beisitzer

 

(bei Einteilung in 3 Schichten):

 

  1. Wahlvorsteher/in
  2. 1. Stellv. Wahlvorsteher/in
  3. 2. Stellv. Wahlvorsteher/in
  4. Schriftführer/in
  5. 1. Stellv. Schriftführer/in
  6. 2. Stellv. Schriftführer/in
  7. Beisitzer/in
  8. Beisitzer/in
  9. Beisitzer/in

 

Ersatzmitglieder:

1. Ersatzperson

2. Ersatzperson

3. Ersatzperson

4. Ersatzperson

 

 

b)      Wahllokal

Zum Wahllokal für die Bundestagswahl wird folgendes Wahllokal bestimmt:

 

(bei mehreren Wahllokalen): werden folgende Straßen folgendem Wahllokal zugeordnet:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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