Vorlage - VO/06/2013/013
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Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg beabsichtigt eine Grundinstandsetzung der Kreisstraße 30 (Weddelbrooker Damm) - sobald Fördermittel bereitgestellt worden sind – durchzuführen. Mit der Planung und Baudurchführung wurde das Ingenieurbüro Schmidt + Partner beauftragt.
Eine Straßenerneuerung ohne evtl. notwendige Kanalsanierungen (Schmutzwasserkanal und Oberflächenentwässerung) im Vorwege ist nicht empfehlenswert. Daher wurde bereits kurzfristig seitens des Amtes Bad Bramstedt-Land in Absprache mit Bürgermeisterin Frau Peschel das Ingenieurbüro Schmidt + Partner mit der Grundlagenermittlung sowie Vor- und Entwurfsplanung (Spiegelstriche 1- 7) auf Stundenbasis beauftragt.
Für die Leistungen der Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9 - Spiegelstrich 8) wird empfohlen laut HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) einen Ingenieurvertrag abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung genehmigt die Auftragsvergabe der Grundlagenermittlung sowie Vor- und Entwurfsplanung (Spiegelstriche 1- 7) laut Angebot vom 25.01.2013 an das Ingenieurbüro Schmidt + Partner, Klingbarg 2, 24576 Bad Bramstedt mit der Auftragssumme von ca. 2.200,- €.
Für die Leistungsphasen 5 bis 9 ist laut Angebot vom 25.01.2013 (Spiegelstrich 8) ein Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Schmidt + Partner, Klingbarg 2, 24576 Bad Bramstedt zu schließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ca. 2.200,- € brutto laut Angebot,
zzgl. Baukosten + Ingenieurkosten je nach Bauvolumen
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2013-01-25 Honorarangebot Schmidt+Partner (21 KB) |