Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/06/2017/132  

Betreff: Bildung eines Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 06.05.2018 und Festlegung des Wahllokals
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen Entscheidung
12.04.2018 
20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist ein Wahllokal zu benennen und ein Wahlvorstand zu bestimmen.

Wahlvorstand:

Der Wahlvorstand besteht aus mindestens 6 Personen. Das Wahllokal muss zu jeder Zeit mit mindestens 3 Mitgliedern des Wahlvorstands besetzt sein. Somit ist eine Aufteilung in 2 (oder auch 3) Schichten am Wahltag möglich. Bei Aufteilung in 2 Schichten müssen mindestens 6 Personen (bei 3 Schichten müssen mindestens 9 Personen) in den Wahlvorstand einberufen werden.

Bei der Zahl der Mitglieder des Wahlvorstandes haben die Erfahrungen der letzten Wahlen gezeigt, dass bei einer höheren Mitgliederzahl des Wahlvorstandes die Dauer der Wahlergebnisfeststellung verkürzt werden kann.

Bei der Auswahl der Personen ist jedoch zu beachten, dass diese nicht selbst Wahlbewerber oder Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sind oder Mitglied eines Wahlausschusses ist, da diese nicht zugleich Aufgaben im Wahlvorstand wahrnehmen dürfen.

 

Folgende Personen sind mindestens zu bestimmen:

  1. Wahlvorsteher/in
  2. Stellv. Wahlvorsteher/in
  3. Schriftführer/in
  4. Stellv. Schriftführer/in
  5. Beisitzer/in
  6. Beisitzer/in

 

Sofern am Wahltag in 3 Schichten gearbeitet werden soll, sind folgende Personen zu benennen.

  1. Wahlvorsteher/in
  2. 1. Stellv. Wahlvorsteher/in
  3. 2. Stellv. Wahlvorsteher/in
  4. Schriftführer/in
  5. 1. Stellv. Schriftführer/in
  6. 2. Stellv. Schriftführer/in
  7. Beisitzer/in
  8. Beisitzer/in
  9. Beisitzer/in

 

 

Es wird empfohlen, die Personen, die in den Wahlvorstand vorgeschlagen werden, vorab hierüber zu informieren, um vermehrte Absagen zu vermeiden.  Zusätzlich zu diesen Personen sollten mindestens 3 Ersatzmitglieder benannt werden, da die Erfahrungen aus den vorangegangenen Wahlen ergeben haben, dass aufgrund vermehrter und auch kurzfristiger Absagen schwer Ersatz bei der Einberufung der Mitglieder des Wahlvorstandes zu bekommen ist. So wird gewährleistet, dass schnellstmöglich Ersatzmitglieder einberufen werden können.

 

  1. Ersatzperson
  2. Ersatzperson
  3. Ersatzperson

 

 

Die von der Gemeinde benannten Personen werden vom Amt einberufen, d.h. über die ehrenamtliche Tätigkeit am Wahltag informiert. Zusätzlich findet in der Amtsverwaltung am Donnerstag vor der Wahl (03.05.2018 ab 18.00 Uhr) eine Schulung der Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen statt.

Die Gemeindevertretung wird gebeten, Vorschläge für die Bildung eines Wahlvorstandes für die Kommunalwahl zu machen.

In den Wahlvorstand dürfen nur Personen berufen werden, die zur Kommunalwahl wahlberechtigt sind (§ 3 GKWG):

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder EU-Bürger/innen, die am Wahltage

das 16. Lebensjahr vollendet haben,

seit mindestens 6 Wochen vor der Wahl im Wahlgebiet eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

nicht nach § 4 GKWG infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

und nicht selbst Wahlbewerber oder Vertrauensperson von Wahlvorschlägen sind oder Mitglied eines Wahlausschusses sind.

 

Bei der Auswahl der Wahlhelfer könnte es vorteilhaft sein, als Wahlvorsteher/in oder Schriftführer/in Personen zu benennen, die bereits Erfahrungen aus vorangegangen Wahlen haben. Als Beisitzer/innen könne auch gerne auch jüngere Personen, die die obigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen (z.B. Schüler, Abiturenten, Studenten, Auszubildende), vorgeschlagen werden, die oftmals sehr engagiert sind und so eine gute Chance haben, hinter die Kulissen einer solchen Wahl zu schauen und aktiv mitzuwirken.

 

Die Wahlhelfer/innen erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld (Aufwandsentschädigung) in Höhe von voraussichtlich 25,00 Euro, Wahlvorsteher/innen voraussichtlich 35,00 Euro, das den Wahlhelfern am Wahltag bar ausgezahlt wird.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Zum Wahllokal für die Kommunalwahl am 06.05.2018 wird das

Feuerwehrhaus, Weddelbrooker Damm 15, 24576 Hitzhusen, bestimmt.

 

b)      Folgende Personen werden für den Wahlvorstand vorgeschlagen:

Wahlvorsteher/in:

1.stellv. Wahlvorsteher/in:

(bei 3 Schichten zusätzlich 2. stellv. Wahlvorsteher):

Schriftführer:

1.stellv. Schriftführer/in

(bei 3 Schichten zusätzlich 2. stellv. Schriftführer/in)

Beisitzer

Beisitzer

(bei 3 Schichten zusätzlicher Beisitzer):

Ersatzperson 1:

Ersatzperson 2:

Ersatzperson 3:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Wahlvorstand mit 6 Personen : 160,00 €

Wahlvorstand mit 9 Personen:  235,00 €

 


Anlage/n:

 

 

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