Vorlage - VO/06/2018/007
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Sachverhalt:
Nach § 45 Abs. 1 GO bildet die Gemeindevertretung einen oder mehrere Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse. Sofern in der Gemeindevertretung nur eine Fraktion vorhanden ist, werden die Mitglieder der Ausschüsse nach dem Meiststimmenverfahren gewählt.
In die Ausschüsse können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und –vertreter im Ausschuss nicht erreichen.
Gemäß Hauptsatzung sind drei Ausschüsse zu wählen.
Beschlussvorschlag:
- Anträge zum Wahlverfahren
Bürgermeister/in fragt, ob es für die Wahl der Ausschüsse Anträge zum Wahlverfahren gibt. Auf Antrag von wird die über die Besetzung der Ausschüsse je Ausschuss en bloc abgestimmt.
- Wahl der ständigen Ausschüsse gem. Hauptsatzung
a) Finanzausschuss (7 Personen)
b) Bau- und Planungsausschuss (7 Personen
c) Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten (7 Personen)
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: