Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/06/2018/007  

Betreff: Wahl der Mitglieder der Ausschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen Entscheidung
19.06.2018 
konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 45 Abs. 1 GO bildet die Gemeindevertretung einen oder mehrere Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse. Sofern in der Gemeindevertretung nur eine Fraktion vorhanden ist, werden die Mitglieder der Ausschüsse nach dem Meiststimmenverfahren gewählt.

 

In die Ausschüsse können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und –vertreter im Ausschuss nicht erreichen.

 

 

Gemäß Hauptsatzung sind drei Ausschüsse zu wählen.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Anträge zum Wahlverfahren

Bürgermeister/in fragt, ob es für die Wahl der Ausschüsse Anträge zum Wahlverfahren gibt. Auf Antrag von                                           wird die über die Besetzung der Ausschüsse je Ausschuss en bloc abgestimmt.

 

  1. Wahl der ständigen Ausschüsse gem. Hauptsatzung

a)      Finanzausschuss (7 Personen)

 

 

b)      Bau- und Planungsausschuss (7 Personen

 

 

c)      Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten (7 Personen)

 

 

Abstimmungsergebnis: dafür

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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