Vorlage - VO/06/2018/011
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Sachverhalt:
Die Hauptsatzung des Amtes bestimmt die Anzahl der Stellvertretenden je Mitglied des Amtsausschusses. Das gilt sowohl für die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister als auch für die weiteren Mitglieder. Sie sind aus der Mitte der Gemeindevertretung zu wählen.
- Die Wahl der Stellvertretenden der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters erfolgt auf Vorschlag der Fraktion, der die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister im Zeitpunkt der Wahl der Stellvertretenden angehört. Für die Wahl gilt § 39 Abs. 1 GO entsprechend (§ 9 Abs. 3 AO), d. h. über den Vorschlag ist ein Beschluss zu fassen.
- Die Wahl der Stellvertretenden der weiteren Mitglieder des Amtsausschusses wird nach dem Meiststimmenverfahren durchgeführt, wenn auch die weiteren Mitglieder nach diesem Verfahren gewählt worden sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: