Vorlage - VO/06/2013/018
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Sachverhalt:
Auf Grund zwischenzeitlicher Änderungen der Vergabeordnung für Schleswig-Holstein sowie auf Grund von Hinweisen des Gemeindeprüfungsamtes im Prüfungsbericht des Amtes für den Zeitraum 2006 bis 2011 war eine Überarbeitung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes dringend notwendig. Der Amtsausschuss hat daher am 21.03.2013 eine neue Ausschreibungs- und Vergabeordnung beschlossen. Damit sich die Gemeinde keine eigene Ausschreibungs- und Vergabeordnung geben muss, bietet es sich an, dass die Gemeinde sich der vorliegenden aktuellen Fassung des Amtes anschließt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, sich der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Bad Bramstedt-Land vom 04.04.2013 anzuschließen. Hierbei gelten abweichend von Nr. 11 - Zuständigkeiten für die Auftragserteilung - die in § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Wertgrenzen für die Bürgermeisterin bzw. für den Bürgermeister. Sollten sich die für die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen zukünftig ändern, gelten diese unmittelbar in der Anwendung für die Gemeinde, auch wenn die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes hieran noch nicht angepasst wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Ausschreibungs- und Vergabeordnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ausschreibungs- und Vergabeordnung Amt 2013 (424 KB) |