Vorlage - VO/05/2018/017
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Sachverhalt:
Zur Durchführung der bevorstehenden Europawahl am 26.05.2019 ist ein Wahlvorstand zu bilden und das Wahllokal ist zu bestimmen.
Der Wahlvorstand für die Europawahl besteht aus mindestens 6 Personen, sodass eine Einteilung in 2 Schichten am Wahltag möglich ist. Bei Einteilung in 3 Schichten besteht der Wahlvorstand aus 9 Personen.
Die Personen des Wahlvorstands müssen am Wahltag (26.05.2019) für die Europawahl wahlberechtigt sein, d.h.
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem übrigen EU-Mitgliedstaat die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (z.B. durch Richterspruch oder Betreuung)
Zusätzlich zu den 6 bzw. 9 Personen sind mindestens 4 Ersatzmitglieder zu benennen, um bei Absagen Ersatzpersonen einberufen zu können.
Bei der Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Zusätzlich ist das Wahllokal festzulegen.
Beschlussvorschlag:
Die Einteilung des Wahlvorstandes für die Europawahl erfolgt in:
Variante a) 2 Schichten, bestehend aus folgenden 6 Personen (mindestens):
- Wahlvorsteher/in
- Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
- Schriftführer/in
- Stellvertretende/r Schriftführer/in
- Beisitzer/in
- Beisitzer/in
Variante b) 3 Schichten, bestehend aus folgenden 9 Personen:
- Wahlvorsteher
- 1. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
- 2. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
- Schriftführer
- 1. Stellvertretende/r Schriftführer/in
- 2. Stellvertretende/r Schriftführer/in
- Beisitzer/in
- Beisitzer/in
- Beisitzer/in
Folgende Ersatzpersonen (mindestens 4) werden benannt:
- Ersatzperson
- Ersatzperson
- Ersatzperson
- Ersatzperson
Zum Wahllokal wird das
Variante a) Dorfhaus, Hitzhusener Straße 20 b, 24576 Hagen,
Variante b) Sportlerheim, Hitzhusener Straße 20 a, 24576 Hagen,
bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: