Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/06/2018/022  

Betreff: Bildung Wahlvorstand und Festlegung Wahllokal für die Europawahl am 26.05.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen Entscheidung
29.11.2018 
3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Durchführung der bevorstehenden Europawahl am 26.05.2019 ist ein Wahlvorstand zu bilden und das Wahllokal ist zu bestimmen.

 

Der Wahlvorstand für die Europawahl besteht aus mindestens 6 Personen, sodass eine Einteilung in 2 Schichten am Wahltag möglich ist. Bei Einteilung in 3 Schichten besteht der Wahlvorstand aus 9 Personen.

 

Die Personen des Wahlvorstands müssen am Wahltag (26.05.2019) für die Europawahl wahlberechtigt sein, d.h.

-          das 18. Lebensjahr vollendet haben

-          seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem übrigen EU-Mitgliedstaat die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben

-          nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (z.B. durch Richterspruch oder Betreuung)

 

Zusätzlich zu den 6 bzw. 9 Personen sind mindestens 4 Ersatzmitglieder zu benennen, um bei Absagen Ersatzpersonen einberufen zu können.

 

Bei der Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

 

Zusätzlich ist das Wahllokal festzulegen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Einteilung des Wahlvorstandes für die Europawahl erfolgt in:

 

Variante a) 2 Schichten, bestehend aus folgenden 6 Personen (mindestens):

  1. Wahlvorsteher/in
  2. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  3. Schriftführer/in
  4. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  5. Beisitzer/in
  6. Beisitzer/in

 

Variante b) 3 Schichten, bestehend aus folgenden 9 Personen:

  1. Wahlvorsteher
  2. 1. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  3. 2. Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  4. Schriftführer
  5. 1. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  6. 2. Stellvertretende/r Schriftführer/in
  7. Beisitzer/in
  8. Beisitzer/in
  9. Beisitzer/in

 

Folgende  Ersatzpersonen (mindestens 4) werden benannt:

  1. Ersatzperson
  2. Ersatzperson
  3. Ersatzperson
  4. Ersatzperson

 

Zum Wahllokal wird das Feuerwehrhaus, Weddelbrooker Damm 15, 24576 Hitzhusen,

bestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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