Vorlage - VO/06/2019/037
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Sachverhalt:
Der 2. stellvertretende Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hitzhusen, Herr Falk Holste, hat am 18.12.2018 (Korrektur am 02.01.2019) gegenüber seinem Dienstvorgesetzten, der Bürgermeisterin Frau Claudia Peschel, schriftlich seinen Rücktritt als 2. stellvertretender Wehrführer mit Wirkung der nächsten Jahreshauptversammlung, somit zum 07.02.2019, erklärt.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG) kann ein Ehrenbeamter jederzeit seine Entlassung in schriftlicher Form gegenüber seinem Dienstvorgesetzten (Bürgermeister/in der Gemeinde) verlangen. Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen.
Aus diesem Grund wurde Herrn Falk Holste mit Schreiben vom 15.01.2019 schriftlich bestätigt, dass seine Rücktrittserklärung vom 18.12.2018 bzw. 02.01.2019 bei der Gemeinde am 02.01.2019 eingegangen ist und er auf sein Verlangen mit Wirkung der nächsten Jahreshauptversammlung vom 07.02.2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als 2. stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hitzhusen entlassen wurde.
Beschlussvorschlag:
Die Rücktrittserklärung des Herrn Falk Holste vom 18.12.2018 bzw. Korrektur vom 02.01.2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als 2. stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen mit Wirkung vom 07.02.2019 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2019-01-02 Falk Holste, Rücktrittserklärung 2. stellv. Wehrführer (72 KB) |