Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/05/2013/014  

Betreff: Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung eines Wahllokals für die Bundestagswahl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hagen Entscheidung
19.06.2013 
konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Durchführung der bevorstehenden Bundestagswahl am 22.09.2013 ist für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher, deren/dessen Stellvertreter/Stellvertreterin, einer/einem Schriftführer/Schriftführerin sowie deren/dessen Stellvertreter und mindestens 3 weiteren Beisitzerinnen/Beisitzern.

Die Erfahrungen aus den vorangegangenen Wahlen haben ergeben, dass aufgrund vermehrter Absagen der berufenen Mitglieder des Wahlvorstandes von jeder Gemeinde neben den mindestens 7 Mitgliedern noch mindestens 4 weitere Ersatzmitglieder benannt werden sollten, um bei Absagen (die häufig auch sehr kurzfristig erfolgen) kurzfristig die Ersatzmitglieder einberufen zu können.

 

Bei der Zahl der Mitglieder des Wahlvorstandes haben die Erfahrungen der letzten Wahlen gezeigt, dass bei einer höheren Mitgliederzahl des Wahlvorstandes die Dauer der Wahlergebnisfeststellung verkürzt werden kann bzw. bei einer Mitgliederzahl von 9 anstelle von 2 Schichten auch in 3 Schichten tagsüber die Wahlhandlung durchgeführt werden kann.

 

Bei der Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Oftmals besteht auch Interesse gerade bei jungen Wahlberechtigten (z.B. Abiturenten) an der Ausübung eines solchen Ehrenamtes.

 

Zuständig für die Ernennung der Mitglieder des Wahlvorstandes ist der Amtsvorsteher, d.h. die von der Gemeindevertretung vorgeschlagenen Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten von der Amtsverwaltung eine schriftliche Einberufung.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, Personen für die Bildung eines Wahlvorstandes für die Bundestagswahl zu benennen.

 

Um eine hohe Zahl von Absagen zu vermeiden wird empfohlen, vorab mit Personen aus dem Personenkreis der Wahlberechtigten (deutsche Staatsangehörige, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, seit mindestens 3 Monaten im Bundesgebiet wohnhaft sein) zu sprechen, ob diese bereit sind, das Ehrenamt auszuüben.

 

Außerdem wird um Festlegung des Wahllokals für die Bundestagswahl gebeten. 

 


Beschlussvorschlag:

1.      Zur Berufung in den Wahlvorstand anlässlich der Bundestagswahl am 22.09.2013 werden folgende Personen vorgeschlagen:

1.      Wahlvorsteher/in

2.      1. stellv. Wahlvorsteher/in ggfs. auch 2. stellv. Wahlvorsteher/in

3.      Schriftführer/in

4.      stellv. Schriftführer/in ggfs. auch 2. stellv. Schriftführer/in

5.      Beisitzer/in

6.      Beisitzer/in

7.      Beisitzer/in

 

2.      Zum Wahllokal für die Bundestagswahl am 22.09.2013 wird folgendes Wahllokall bestimmt:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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