Vorlage - VO/06/2019/046
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Sachverhalt:
Die bestehende Waldrandzone sowie das Waldstück (Flur 7, Flurstück 20/1), insgesamt im Eigentum der Gemeinde Hitzhusen befindlich, wird unverzüglich in Absprache mit der Forstbehörde (FB) und der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) nach Vorgaben des Landeswaldgesetzes geläutert (durchforstet).
Dieses geschieht insbesondere auch zum Schutz der sich im gesetzlich beschriebenen Schutzstreifen (sh. § 24 Landeswaldgesetz) befindlichen Grundstücke und vorhanden Bauten des B-Planes Nr. 8 der Gemeinde Hitzhusen.
Zukünftig soll diese Läuterung regelmäßig nach einer Begutachtung durch die FBG oder FB erfolgen, damit dieser Schutz erhalten bleibt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der unverzüglichen Läuterung (Durchforstung) der Waldrandzone und des Waldstückes (Flur 7, Flurstück 20/1) in Absprache mit der Forstbehörde und der Forstbetriebsgemeinschaft nach Vorgaben des Landeswaldgesetzes zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: