Vorlage - VO/05/2020/088
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Sachverhalt:
Aufgrund eines Hinweisschreibens des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages vom 10.08.2020, intern Nr.: 278/20 in Bezug auf das gültige Gerichtsurteil der 4.Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 28.04.2020 (siehe Anlagen), wird allen Gemeinden nahegelegt ihre gültigen Hundesteuersatzungen im Hinblick auf die Regelungen des Entstehungszeitpunktes der Steuerschuld und zur Beendigung der Steuerpflicht anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Hagen über die Erhebung einer Hundesteuer ab 01.01.2021 zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Nachtragssatzung 2021 (9 KB) | ||||
2 | Anlage - alte §§ 3 und 10 Hundesteuersatzung (8 KB) | ||||
3 | 2020-08-31 info 27820 Hundesteuersatzungen - VG Schleswig verlangt genaue Angaben zum Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld (401 KB) | ||||
4 | 2020-08-31 info 27820 Anlage - 4 A 260 19 URTEIL VOM 28-04-20Anonym (152 KB) |