Vorlage - VO/05/2013/021
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Sachverhalt:
Gemäß § 32 a können sich Gemeindevertreterinnen und -vertreter durch Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu einer Fraktion zusammenschließen. Die Mindestzahl einer Fraktion beträgt zwei.
Beschlussvorschlag:
4.1 Feststellung der vorhandenen Fraktionen und ihrer Zusammensetzung
Herr Bürgermeister / Frau Bürgermeisterin stellt fest, dass in der Gemeindevertretung Fraktionen vorhanden sind und zwar
Kommunale Wählervereinigung (KWV)
Hagener Wählergemeinschaft (HWG)
KWV-Fraktion mit 6 Mitgliedern
HWG-Fraktion mit 3 Mitgliedern
4.2 Bekanntgabe der Vorsitzenden durch die Fraktionen
KWV-Fraktion:
HWG-Fraktion:
Vorsitzender:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: