Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/05/2013/022  

Betreff: Wahl der Stellvertretenden der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hagen Entscheidung
19.06.2013 
konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stellvertretenden werden in der ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit aus der Mitte der Gemeindevertretung unter Leitung der oder des (neu gewählten) Vorsitzenden der Gemeindevertretung gewählt (§ 33 Abs. 1 GO). Bei der nach § 40 Abs. 2 und 3 GO durchzuführenden Meiststimmenwahl (es zählen nur die Ja-Stimmen) sind das Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen und die Fraktionszugehörigkeit der oder des Vorsitzenden zu berücksichtigen (§ 33 Abs. 3 Satz 2 GO). Dieses Verhältnis wird nach dem Sainte-Lague/Schepers-Verfahren ermittelt. Ein Abweichen hiervon ist nur zulässig, wenn Wahlvorschläge zur Wahrung dieser Reihenfolge nicht gemacht werden oder das Abweichen im Einvernehmen mit der jeweils begünstigten Fraktion erfolgt.

 

Sind für eine Wahlstelle wegen gleicher Höchstzahlen Vorschläge aus zwei oder mehreren Fraktionen zu berücksichtigen, so ist über alle Vorschläge in einem Wahlgang abzustimmen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit findet ein zweiter Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Fraktionen, die hierbei unberücksichtigt geblieben sind, können ihren Anspruch bei der Besetzung der nächsten Wahlstelle geltend machen. Auch diese Wahl ist als Meiststimmenwahl durchzuführen.

 

Falls in der ersten Sitzung der Gemeindevertretung nach Beginn der Wahlzeit eine ehrenamtliche Bürgermeisterin oder ein ehrenamtlicher Bürgermeister nicht gewählt wird, kann die Wahl der Stellvertretenden nicht stattfinden.

 

Die bisherige Bürgermeisterin oder der bisherige Bürgermeister und ihre Stellvertretenden bleiben bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolgerinnen oder Nachfolger, die Stellvertretenden längstens für die Dauer von drei Monaten seit dem Zusammentritt der neu gewählten Gemeindevertretung, im Amt (§ 52 Abs. 2 und § 52 a Abs. 2 GO). Die Stellvertretenden dürfen mit der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder dem ehrenamtlichen Bürgermeister nicht in der Weise des § 22 Abs. 1 GO verbunden (verwandt, verheiratet usw.) sein (§ 52 a Abs. 3 GO).

 


Beschlussvorschlag:

a)      Für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 1. stellvertretenden Bürgermeisters steht nach dem Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen der -Fraktion(en) das Vorschlagsrecht zu.

Bürgermeister/in bitte um Vorschläge für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 1. stellvertretenden Bürgermeisters.

 

Vorgeschlagen wird von der -Fraktion:

 

Bürgermeister/in fragt, ob es Anträge zum Wahlverfahren gibt. Dieses ist nicht der Fall, so dass offen abgestimmt wird.

 

alternativ

 

Es wird geheime Abstimmung beantragt, so dass ein Wahlausschuss bestehend aus (2 Personen) gebildet wird, der die Abwicklung der Wahl mit Stimmzetteln abwickelt / begleitet.

 

In offener / geheimer Abstimmung erhält Herr / Frau

 

Stimmen.

 

Damit ist Herr / Frau zum / zur 1. stellvertretenden Bürgermeister/in gewählt. Herr / Frau nimmt die Wahl an.

 

b)      Für die Wahl der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 2. stellvertretenden Bürgermeisters steht nach dem Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen der -Fraktion das Vorschlagsrecht zu.

 

Sodann bittet Bürgermeister/ in um Vorschläge für die Wahl der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 2. stellvertretenden Bürgermeisters.

 

Vorgeschlagen wird von der -Fraktion:

 

Bürgermeister/in fragt, ob es Anträge zum Wahlverfahren gibt. Dieses ist nicht der Fall, so dass offen abgestimmt wird.

 

alternativ

 

Es wird geheime Abstimmung beantragt, so dass ein Wahlausschuss bestehend aus (2 Personen) gebildet wird, der die Abwicklung der Wahl mit Stimmzetteln abwickelt / begleitet.

 

In offener / geheimer Abstimmung erhält Herr / Frau

 

Stimmen.

 

Damit ist Herr / Frau zum / zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in gewählt. Herr / Frau nimmt die Wahl an.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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