Vorlage - VO/05/2013/024
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Sachverhalt:
Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden gem. § 35 (5) GO durch die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: