Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/06/2013/025  

Betreff: Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters unter Leitung des ältesten Mitgliedes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Bruhse, Sabine
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen Entscheidung
20.06.2013 
konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Vorschlagsberechtigt für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ist jedes Mitglied der Gemeindevertretung. Die Wahl ist gem. § 33 Abs. 3 i. V. m. § 52 Abs. 1 GO nach dem Mehrheitswahlverfahren wie folgt durchzuführen:

 

Gewählt ist, wer die Mehrheit von mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben vorgeschlagenen Personen erneut abgestimmt. Wenn sich nur eine Person bewirbt, wird über diese erneut abgestimmt. Erhält sie nicht die Stimmen von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen. Werden mehrere Personen vorgeschlagen und erhält keine davon die erforderliche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen zweien statt, bei der die Person gewählt ist, die die meisten Stimmen erhält. Die vorgeschlagenen Personen nehmen an der Stichwahl in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmenzahlen teil. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom ältesten Mitglied der Gemeindevertretung zu ziehende Los über die Teilnahme an der Stichwahl. Erhalten die Bewerberinnen und Bewerber in der Stichwahl gleiche Stimmenzahlen, entscheidet ebenfalls das vom ältesten Mitglied zu ziehende Los.

 


Beschlussvorschlag:

Das älteste Mitglied der Gemeindevertretung übernimmt die Leitung der Sitzung. bittet die Gemeindevertreter um Vorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.

 

Vorgeschlagen wird / werden:

 

 

fragt an, ob es Anträge zum Wahlverfahren gibt. Dieses ist nicht der Fall, so dass öffentlich abgestimmt wird.

 

oder

 

Es wird geheime Abstimmung beantragt, so dass ein Wahlausschuss bestehend aus (2 Personen) gebildet wird, der die Abwicklung der Wahl mit Stimmzetteln abwickelt / begleitet.

 

 

Damit ist zur neuen Bürgermeisterin / zum neuen Bürgermeister der Gemeinde Hitzhusen gewählt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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