Vorlage - VO/05/2022/126
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Hagen überlegt, ob für das Gebiet der Dorfstraße, Teilbereich der Hauptstraße und Teilbereich Meinhop ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.
Stand der Vorlage 26.01.2022 1132 Uhr Scheunemann
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
bei Neuaufstellung Bebauungsplan:
- Für das Gebiet „Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstr. 13 bis 23 , Meinhop - Entwurfsbeschreibung 2022-01-26“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Festlegung der Bebauungsregelungen für den Innenbereich zum Erhalt der dörflichen Struktur
Es soll ein Verfahren nach § 13 A BauGB (B-Plan der Innenentwicklung)durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
Fachdienst 61.00 –
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
Oder falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind:
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.
Frage/ Auswahlmöglichkeit: Die Gemeinde möchte die frühzeitige Beteiligung trotzdem durchführen..
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
- Sofern die Gemeinde Hagen nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung) Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens..
- Die Gemeinde Hagen hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.
Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses: _______
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
bitte prüfen und eintragen
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: