Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/05/2022/127  

Betreff: B3 VÄ - Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet "Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhop"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hagen Entscheidung
02.03.2022 
16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2022-02-11 Veränderungssperre B-Plan 3 - Satzung und Bekanntmachung - Stand 2022-02-11 pdf  

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Hagen wird wahrscheinlich unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 3 gefasst haben.

Um Veränderungen baulicher Art vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes zu steuern, besteht nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss für den B-Plan die Möglichkeit, eine Veränderungssperre für den gleichen Geltungsbereich zu erlassen.

 

Stand der Vorlage 26.01.2022 11:38 Uhr Scheunemann

Ergänzt um den Text der Veränderungssperre am 08.02.2022 Schröder

Korrektur Text Veränderungssperre am 11.02.2022 09.51 Uhr Scheunemann

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hagen hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhoop“ den Bebauungsplan Nr. 3 aufzustellen.

Um die Planungsabsichten der Gemeinde Hagen für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 zu sichern, kann die Gemeinde nach dem Aufstellungsbeschluss- eine Veränderungssperre beschließen.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.

 

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§16 Abs. 2 BauGB).

 

Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.

 

Die Gemeinde Hagen beschließt folgende Satzung:

Siehe Anlage

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen /

Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei

der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte eintragen

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

2022-02-11 Veränderungssperre B-Plan 3 Satzung und Bekanntmachung Stand 2022-02-11 pdf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2022-02-11 Veränderungssperre B-Plan 3 - Satzung und Bekanntmachung - Stand 2022-02-11 pdf (428 KB)      
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