Vorlage - VO/05/2022/130
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Sachverhalt:
In dem Streckenabschnitt entlang der Kreisstraße K 96 zwischen den Gemeinden Hagen und Hitzhusen soll ein straßenbegleitender Radweg gebaut werden. Um diese Maßnahme recht zeitnah umsetzten zu können, haben die Gemeinden Hagen und Hitzhusen gegenüber dem Kreis Segeberg erklärt, dass Sie die Baumaßnahme im Bedarfsfall auch eigenständig im Benehmen mit dem Kreis Segeberg abwickeln würde. Dies bedeutet, dass die Gemeinden für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig sind. Die Kosten für den Radweg, das heißt die nicht durch etwaige Zuschüsse über das GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gedeckten Herstellungskosten trägt der Kreis Segeberg zu 100 %.
Für die weitere Abwicklung bzw. für den Start des Bauprojektes ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und der Gemeinde Hagen erforderlich. Mit der Gemeinde Hitzhusen wird der Kreis Segeberg in Analogie eine gesonderte Vereinbarung abschließen.
Der Vereinbarungsentwurf nebst Übersichtskarte ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und der Gemeinde Hagen für den Neubau eines Radweges entlang der K 96 zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: