Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/05/2022/131  

Betreff: Bau eines Radweges entlang der K 96
hier: Grundsatzbeschluss zur Durchführung des Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen (Objektplanung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Martin Benneck
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Benneck, Martin
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hagen Entscheidung
02.03.2022 
16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Es wird Bezug auf den Tagesordnungspunkt „Vereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und der Gemeinde Hagen für den Bau eines Radweges entlang der K 96 (Vorlage-Nr. VO/05/2022/130) genommen. Entsprechend des dort beschriebenen Sachverhaltes wird die Gemeinde für die gesamte Bauabwicklung des Bauvorhabens zuständig sein. Gemäß § 2 Absatz 5 der Vereinbarung mit dem Kreis, verpflichtet sich die Gemeinde, ein fachkundiges Ingenieurbüro im Wettbewerb zu suchen und zu beauftragen. Dementsprechend ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens für die zu beauftragenden Planungsleistungen (Objektplanung) erforderlich. Als erste Planungsleistungen werden die Trassenplanung und die Erstellung der Grunderwerbspläne anstehen, um nachfolgend in die entsprechenden Grunderwerbsverhandlungen mit den Grundstückseigentümern (Anlieger) einsteigen zu können. Die Ausgestaltung des Ingenieurvertrages ist so vorgesehen, dass die einzelnen Leistungsphasen jeweils nach Erreichung der Umsetzungsvoraussetzungen (Sicherstellung der Finanzierung, Grunderwerbsregelungen, etc.) stufenweise beauftragt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die zu beauftragenden Planungsleistungen (Objektplanung) für den Bau des Radweges entlang der K 96 das Vergabeverfahren durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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