Vorlage - VO/05/2022/139
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hagen hat am 02.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet "Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße, zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhoop" gefasst.
Ebenfalls wurde am 02.03.2022 die Veränderungssperre für den gleichen Bereich beschlossen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Hagen hat sich intensiv mit den möglichen Festsetzungen im Bebauungsplan auseinandergesetzt und eine „Wünscheliste“ erarbeitet.
Aus dieser „Wünscheliste“ hat das Planungsbüro einen ersten Entwurf zusammen gestellt und am 17.08.2022 1524 Uhr per Mail übermittelt.
Einige Fragen blieben noch offen und müssen auch noch geklärt werden.
Die Gemeindevertretung kann, ggf nach Rückmeldung durch den Bauausschuss, dem Entwurf in der vorgelegten Form komplett zustimmen oder auch noch Änderungen einarbeiten.
Die Gemeindevertretung kann auch beschließen, dass der B-Plan-Entwurf komplett erneuert werden muss.
Auf der Grundlage eines durch die Gemeindevertretung genehmigten Entwurfes würde das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beginnen können.
Die Entwürfe des Planungsbüros sind für die Gemeindevertretung als Anlage beigefügt. Da noch nicht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird und die Gemeinde sich noch in der Entwicklungsphase des Bebauungsplanes befindet, werden die Anlagen nicht-öffentlich beigefügt.
Scheunemann 01.09.2022 16:03 Uhr Stand der Vorlage
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hagen stimmt dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 (Planzeichnung und Text Teil B zu.
In der Satzung ist die Überschrift zu ändern:. Gebietsbezeichnung „Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße, zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhoop"
Das weitere Bauleitplanverfahrensoll auf dieser Basis mit der frühzeitigen Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange beginnen.
Entwürfe Planzeichnung 09.08.2022 (Datei Hagen_B-3_Entwurf_2022-08-09.pdf)
Text Teil B (Datei Hagen B-Plan N3. 3 1 Text.docx)
Oder
Sofern die Gemeindevertretung noch Änderungswünsche zu den vorgelegten Entwürfen hat, so sind die Änderungswünsche zu dokumentieren und zu beschließen.
Hiernach würde das Planungsbüro die Entwürfe überarbeiten.
Änderungen, die vorzunehmen sind:
In der Satzung ist die Überschrift zu ändern:. Gebietsbezeichnung „Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße, zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhoop"
Weitere Änderungen dokumentieren:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: