Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/05/2014/036  

Betreff: Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hagen Entscheidung
20.03.2014 
3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Durchführung der bevorstehenden Europawahl am 25. Mai 2014 ist ein Wahlvorstand zu bilden und das Wahllokal zu bestimmen.

 

Der Wahlvorstand für die Europawahl besteht aus mindestens 6 Personen, sodass eine Einteilung in 2 Schichten am Wahltag möglich ist.

  1. Wahlvorsteher/in
  2. Stellv. Wahlvorsteher/in
  3. Schriftführer/in
  4. Stellv. Schriftführer/in
  5. Beisitzer
  6. Beisitzer

Sofern am Wahltag 3 Schichten gebildet werden sollen, sind zusätzlich ein 2. Stellv. Wahlvorsteher/in, ein 2. Stellv. Schriftführer und ein Beisitzer zu benennen.

 

Zusätzlich zu diesen Personen sind mindestens 4 Ersatzmitglieder zu benennen, da die Erfahrungen aus den vorangegangenen Wahlen ergeben haben, dass aufgrund vermehrter Absagen der berufenen Mitglieder des Wahlvorstandes, die oftmals auch sehr kurzfristig erfolgen, schnellstmöglich Ersatzmitglieder einberufen werden können.

 

Bei der Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, Vorschläge für die Bildung eines Wahlvorstandes für die Europawahl zu machen.

 

Außerdem wird um einen Vorschlag für die Festlegung des Wahllokals gebeten.

 


Beschlussvorschlag:

Zur Berufung in den Wahlvorstand anlässlich der Europawahl am 25. Mai 2014 werden vorgeschlagen:

  1. Als Wahlvorsteher/in:
  2. Als stellv. Wahlvorsteher/in:
  3. Als Schriftführer:
  4. Als stellv. Schriftführer
  5. Als Beisitzer/in
  6. Als Beisitzer/in

 

  1. Ersatzperson:
  2. Ersatzperson:
  3. Ersatzperson:
  4. Ersatzperson:

 

Bei Durchführung von 3 Schichten:

  1. Als 2. Stellv. Wahlvorsteher/in
  2. Als 2. Stellv. Schriftführer/in
  3. Als Beisitzer/in

 

Zum Wahllokal für die Europawahl wird ________________________(Name des Wahllokals) bestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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