Vorlage - VO/05/2012/003
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 79 GO (Erlass der Haushaltssatzung) wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Gemeindevertretung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch die Gemeindevertretung bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Nach Erläuterungen von beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: