Holsteiner Auenland         

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Volksbegehren zum Schutz des Wassers

Amt Bad Bramstedt-Land, den 14. 08. 2019

Volksbegehren zum Schutz des Wassers

 

Mit der anliegenden Bekanntmachung wird über die Durchführung eines Volksbegehrens zum Schutz des Wassers für Wahlberechtigte aus Schleswig-Holstein informiert. In der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land besteht die Möglichkeit, sich hieran mit seiner Unterschrift in der Zeit vom 2. September 2019 bis 2. März 2020 zu beteiligen. Nähere Informationen erhalten Sie in der beigefügten Bekanntmachung sowie in den Eintragungshinweisen.

 

 
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