Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen – Stand 31.12.2020 – laut anliegender Aufstellung.
12.05.2021 - Gemeindevertretung Hardebek
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2020 - laut anliegender Aufstellung.