Die Gemeindevertretung nimmt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen– Stand 30.06.2022– laut anliegender Aufstellung zur Kenntnis.
31.08.2022 - Gemeindevertretung Hardebek
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2022 - laut anliegender Aufstellung zur Kenntnis.