Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben – Stand 30.06.2017 – laut anliegender Aufstellung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben - Stand 30.06.2017 - laut anliegender Aufstellung.
Abstimmungsergebnis:
dafür
7
dagegen
---
Enthaltungen