Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2016 - laut anliegender Aufstellung.
20.02.2018 - Gemeindevertretung Fuhlendorf
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2016 - laut anliegender Aufstellung.